DSGVO in der HR
Was ist DSGVO in der HR?
DSGVO in der HR bedeutet, personenbezogene Mitarbeiterdaten - Verträge, Gehälter, Leistungsnotizen - nach den EU-Datenschutzregeln zu behandeln: mit einer Rechtsgrundlage, Datenminimierung, Sicherheit und Betroffenenrechten wie Auskunft und Löschung.
Die HR hält einige der sensibelsten Daten eines Unternehmens und fällt damit klar in den Anwendungsbereich der DSGVO. In der Praxis heißt das: eine Rechtsgrundlage für das, was Sie speichern, Verschlüsselung sensibler Felder, ein Änderungsprotokoll und ein Weg, Auskunfts- und Löschanfragen zu erfüllen.
Auch der physische Speicherort zählt: Hosting in der EU vermeidet Komplikationen bei der Übermittlung in Drittländer.
Verwandte Begriffe
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Recht auf Vergessenwerden (Recht auf Löschung)
- EU-Datenstandort
- Unterauftragsverarbeiter
- HR-Änderungsprotokoll
- Datenschutzrichtlinie
- Gleichbehandlungsrichtlinie
Siehe auch
Diese Begriffe in die Praxis bringen
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