Abwesenheiten
Anteiliger Urlaubsanspruch
Was ist Anteiliger Urlaubsanspruch?
Anteiliger Urlaub ist der Teil des Jahresurlaubs, den eine Teilzeitkraft oder ein unterjähriger Eintritt erwirbt, berechnet im Verhältnis zur gearbeiteten Zeit oder Stundenzahl.
Wer im Juli neu anfängt, bekommt kein volles Urlaubsjahr; wer drei Tage die Woche arbeitet, bekommt nicht den Vollzeitanspruch. Die anteilige Berechnung hält beides fair.
Verwandte Begriffe
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